Was ist der Unterschied zwischen einer diätologischen Beratung, einer Ernährungsberatung und den Begriffen Ernährungstraining oder Ernährungscoaching?

Die Verwirrung ist verständlicherweise groß, aber es ist von Bedeutung die Unterschiede zu kennen, um die richtige Auswahl zu treffen und um eine Entscheidung bezüglich der Qualität des Angebotes treffen zu können.

Ernährungsberatung findet in zwei Bereichen statt:

1. Im medizinischen Bereich, das heißt:

Die ernährungsmedizinische Behandlung, Beratung und Therapie von Kranken oder krankheitsverdächtigen Menschendiese ist ÄrztInnen und DiätologInnen und – unter ärztlicher Anleitung – dem diplomierten Gesunden- und Krankenpflegepersonal gesetzlich vorbehalten.

„Der Diätdienst und ernährungsmedizinische Beratungsdienst umfasst die eigenverantwortliche Auswahl, Zusammenstellung und Berechnung sowie die Anleitung und Überwachung der Zubereitung besonderer Kostformen zur Ernährung Kranker oder krankheitsverdächtiger Personen nach ärztlicher Anordnung einschließlich der Beratung der Kranken oder ihrer Angehörigen über die praktische Durchführung ärztlicher Diätverordnungen innerhalb und außerhalb einer Krankenanstalt; …“

NUR DiaetologInnen:

  • dürfen sich DiaetologInnen nennen
  • sind gesetzlich befugt sowohl Gesunde als auch Kranke ernährungstherapeutisch zu betreuen, sprich diätologische Beratung/ernährungsmedizinische Beratung und Ernährungstherapie und Ernährungsberatung anzubieten
  • üben einen gesetzlich anerkannten Gesundheitsberuf aus
  • übersetzen anerkannte Ernährungswissenschaft und –medizin in die Praxis
  • sind die Expertinnen im Bereich der professionellen Ernährungstherapie und Diätetik
  • sorgen für eine ausgewogene Lebensführung, indem sie Ernährungstherapie auf die individuellen Bedürfnisse der Menschen anpassen
  • verfügen über ein umfassendes ernährungsmedizinisches Wissen am Puls der Zeit
  • leisten im Bereich der Ernährung und Diätetik einen wesentlichen Beitrag zur Gesundung und Gesunderhaltung der Menschen

2. Im gewerblichen Bereich, das heißt:

Die Ernährungsberatung von nicht kranken oder krankheitsverdächtigen Menschen – diese ist seit der letzten Gewerberechtsnovelle als gebundenes Gewerbe im Bereich der „Lebens- und Sozialberatung – eingeschränkt auf Ernährungsberatung“ – geregelt. Dieses Gewerbe ist ÄrztInnen, ErnährungswissenschafterInnen, diplomiertem Gesunden- und krankenpflegepersonal und DiätologInnen vorbehalten. Ebenso dürfen Lebens- und SozialberaterInnen das Gewerbe der Ernährungsberatung ausüben, sofern sie eine entsprechende Ausbildung, also das Studium der Ernährungswissenschaften oder der Diätologie, absolviert haben.

„… ohne ärztliche Anordnung die Auswahl, Zusammenstellung und Berechnung der Kost für gesunde Personen und Personengruppen oder Personen und Personengruppen unter besonderen Belastungen (zB Schwangerschaft, Sport) einschließlich der Beratung dieser Personenkreise über Ernährung.“

Was ist Ernährungstraining oder Ähnliches?

Das Ernährungstraining ist eine Form der Unterrichtstätigkeit und ist als solche gemäß § 2 GewO vom Anwendungsbereich der Gewerbeordnung ausgenommen. Unterricht heißt dabei Wissensvermittlung an einen unbestimmten Teilnehmerkreis, nur Demonstration, keine Betreuung und individuelle Beratung. Geschuldet wird außerdem nur der Vortrag, kein Erfolg. Sie dürfen weder Krankheiten diagnostizieren noch therapieren, kranke Menschen sind daher hinsichtlich ihrer Krankheit völlig tabu. Das unterscheidet Ernährungstraining bzw. Coaching auch von der gewerblichen Tätigkeit, die erworbenes Wissen anwendet, kundenorientiert stattfindet, individuell betreut und berät und einen Erfolg (durch Mithilfe der KundInnen wohlgemerkt) schuldet.

TrainerIn und Coach sind an sich inhaltsleere Wörter – der abstrakte Begriff “Coaching” oder „Coach“ kann frei verwendet werden – nicht jedoch im Zusammenhang und im Sinne einer Tätigkeit, die gesetzlich geregelt ist – und beschreibt keine konkrete Tätigkeit. (Update: Der Begriff Ernährungscoaching allerdings beinhaltet lt. WKO die persönliche und individuelle Beratung und darf daher nicht verwendet werden). Ernährungstraining fällt auch nicht unter den Anwendungsbereich der Gewerbeordnung und stellt auch keinen gesetzlichen Ausübungsvorbehalt der Lebens- und SozialberaterInnen dar.

ErnährungstrainerInnen haben in der Regel kurze Ausbildungen absolviert und keine praktische Erfahrung durch die Betreuung von PatientInnen in Krankenhäusern gesammelt, wie es DiaetologInnen oder ErnährungswissenschafterInnen mit Aufbaulehrgang im Rahmen der umfangreichen Ausbildung gemacht haben. Achtung: Der “Privatunterricht” ist den Ernährungstrainern erlaubt und stellt lt. WKO und Bundesministerium keine Beratung dar. Meiner persönlichen Meinung nach ist das extrem schwammig und zieht keine klare Grenze. Daher ist es umso wichtiger, dass wir als DiätologInnen und ErnährungswissenschafterInnen mit Aufbau uns im Gesundheitsberufsregister anmelden und registrieren. So haben auch KlientInnen und PatientInnen die Möglichkeit zu überprüfen ob sie tatsächlich von einer qualifizierten BeraterIn beraten werden.

 

Wichtige Links:

Information des Verbandes der Diätologen

Information Gesundheitsberufsregister

Abrufen der Daten/Suche nach registrierten DiätologInnen

 

Quellen:

  • Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinischen-technischen Dienste, MTD-Gesetz BGBl. Nr. 460/1992 in der letztgültigen Fassung BGBl. I Nr. 7/2004, BGBl I Nr. 70/2005 und BGBl Nr. 43/2006
  • Verband der Diätologen Österreichs
  • Wirtschaftskammer Österreich
  • Gesundheitsberuferegister